Körperbezogene Pflege
Die körperbezogene Pflege ist ein zentraler Bestandteil unserer ambulanten Pflegedienste. Gemäß SGB XI bieten wir Ihnen umfassende pflegerische Hilfen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxe – individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt:
✔ Körperpflege: Haut- und Haarpflege, Mundpflege, Rasur
✔ Unterstützung beim An- und Auskleiden
✔ Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
✔ Mobilisation & Lagerung: Bett richten, Bewegungsförderung
✔ Krankenbeobachtung & Prophylaxe:
➝ Vorbeugung von Druckgeschwüren (Dekubitus)
➝ Vermeidung von Gelenkversteifungen & Lungenentzündungen
Unsere qualifizierten Pflegekräfte sorgen dafür, dass Sie sich in Ihrem Zuhause bestens versorgt fühlen.
Behandlungspflege
Unsere Behandlungspflege nach SGB V umfasst medizinische Maßnahmen, die auf ärztliche Verordnung erfolgen. Hier sorgt unser geschultes Fachpersonal für eine professionelle Umsetzung und arbeitet dabei eng mit Hausärzten, Krankenkassen und weiteren Gesundheitsdiensten zusammen, um Ihre optimale Versorgung sicherzustellen.
Leistungen der Behandlungspflege:
✔ Injektionen & Verbandswechsel
✔ Katheter legen & wechseln
✔ Physikalische Maßnahmen (z. B. Einreibungen)
✔ Dekubitus-Versorgung
✔ Verabreichung von Augentropfen & Medikamentenkontrolle
✔ Absaugen & Stoma-Versorgung
✔ Einläufe & enterale Ernährung über PEG-Sonde
✔ Parenterale Ernährung über Port
Verhinderungspflege
Pflege kann herausfordernd sein – umso wichtiger ist es, dass Sie sich Erholungsphasen gönnen. Wenn Sie als Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend ausfallen, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege – bis zu 1.612 € pro Jahr für maximal vier Wochen (Stand 2024).
Ihre Vorteile der Verhinderungspflege:
✔ Individuelle Betreuung während Ihrer Abwesenheit
✔ Flexible Leistungserbringung – auch stundenweise möglich
✔ Sichere & qualifizierte Ersatzpflege durch unser Team
✔ Entlastung für pflegende Angehörige
Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist. Die Kostenübernahme erfolgt auf Antrag bei der Pflegekasse.
Lassen Sie sich beraten – unser Team informiert Sie gerne über alle Details und hilft Ihnen bei der Antragstellung.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Patienten haben Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht rehafähig sind und kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung zur Verfügung steht. Diese Leistung bietet eine wichtige Übergangsphase für Patienten, die noch nicht vollständig genesen sind und auf Unterstützung angewiesen sind.
Anspruch auf Kurzzeitpflege:
✔ Nach Entlassung aus dem Krankenhaus
✔ Wenn keine Rehafähigkeit vorliegt
✔ Kein soziales oder familiäres Umfeld zur Versorgung vorhanden
Der Leistungsanspruch ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
✔ Beschränkung auf vier Wochen im Jahr
✔ Übernahme pflegebedingter Aufwendungen, Kosten der sozialen Betreuung und medizinischer Behandlungspflege
✔ Höchstbetrag von 1.774 € pro Jahr (Stand 2024)
Die Leistungserbringung erfolgt durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI.
KONTAKTDATEN DRK PFLEGEDIENSTE
Lassen Sie sich individuell beraten – kontaktieren Sie uns noch heute!
Ambulanter Pflegedienst
DRK-Pflegestützpunkt Papenburg & Dörpen
- Tel.: 04963 90578-22
- E-Mail: pdl.papenburg(at)drk-emsland(dot)de
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- E-Mail: pdl.meppen(at)drk-emsland(dot)de
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Ambulanter Pflegedienst
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- Tel.: 05963 98266-32
- E-Mail: andrea.joenen(at)drk-emsland(dot)de




