pflegeberatung-neu.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Pflegeberatung

DRK-Wohnpark Meppen-Esterfeld

DRK-Kreisverband Emsland e.V.
Schlaunstraße 9
49716 Meppen

Telefon: 05931 497900
wohnpark(at)drk-emsland.de

Ansprechpartner

Petra Nortmann
Hausleitung
05931 49790 3504
petra.nortmann(at)drk-emsland.de

Christina Niehaus
Pflegedienstleistung
Ambulante Pflege
05931 49790 3503
christina.niehaus(at)drk-emsland.de

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung. Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall: es tauchen viele Fragen auf, was als nächstes zu tun ist. Unsere Pflegeberater vor Ort unterstützen Sie eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden.

Beratung mit Herz und Verstand

Aufgabe unserer Pflegeberater ist es, Sie kompetent bezogen auf Ihren individuellen Hilfebedarf, bzw. den Hilfebedarf Ihres Angehörigen zu beraten und Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen. Hierfür stellt Ihnen der Pflegeberater gerne das notwendige Infomaterial zur Verfügung. Unsere Pflegeberater geben Ihnen Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege sowie zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten vor Ort. Bei Bedarf kommt unserer Pflegeberater auch gerne zu Ihnen nach Hause. Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos.

Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann z.B. auch die Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe sein.

  • Wo kann ich mehr erfahren?

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen unserer ambulanten Pflegedienste in unseren Sozialstationen oder einem DRK-Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch Fragen zur Finanzierung. 

  • Pflegedienst Papenburg und Dörpen

    Ambulanter Pflegedienst
    DRK-Pflegestützpunkt Papenburg & Dörpen

    Ansprechpartnerin für unsere ambulante Pflege und Hauswirtschaft in Papenburg und Dörpen ist Kristin Schulte, die gern alle Fragen zu den Leistungen in Dörpen und Papenburg beantwortet.

     

    Ambulanter Pflegedienst
    DRK-Sozialstation Sögel

    Unsere DRK-Sozialstation Sögel erreichen Sie unter:

  • Pflegedienst Haren und Meppen

    Ambulanter Pflegedienst
    DRK-Sozialstation Haren

    Unsere DRK-Sozialstation Haren steht unter der Leitung von Kristin Schulte. Sie steht für Ihre Fragen gern bereit.

     

    Ambulanter Pflegedienst
    DRK-Sozialstation Meppen

    Pflegedienstleitung der DRK-Sozialstation Meppen ist Irina Rese. Sie beantwortet alle Fragen zur den pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen der Sozialstation Meppen.

  • Pflegedienste Lingen und Bawinkel

    Ambulanter Pflegedienst
    DRK-Sozialstation Lingen

    Unsere DRK-Sozialstation in Lingen steht unter der Leitung von Miriam Schartmann.

     

    Ambulanter Pflegedienst
    DRK-Pflegestützpunkt Bawinkel

    Der DRK-Pflegestützpunkt in Bawinkel wird von Andrea Jönen geleitet.

     

     

Was leistet die Pflegeversicherung?

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI).

Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der:

1.    Körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)

2.    Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme

3.    Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)

4.    hauswirtschaftlichen Versorgung

verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.

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26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.

Welche Pflegegrade gibt es?

Die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017

Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums
  • Wofür zahlt die Pflegeversicherung? An welchen Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung?

    Pflege und Unterstützung zu Hause dazu gehören z.B. grundpflegerische Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandwechsel (häusliche Krankenpflege), Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung aber auch Hilfe bei der Alltagsgestaltung. 

    Tages- und Nachtpflege ermöglichen eine Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann bzw. zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege z.B. bei Berufstätigkeit des pflegenden Angehörigen. 

    Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege) tritt ein, wenn eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht erbringen kann. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für max. sechs Wochen je Kalenderjahr.

    Kurzzeitpflege tritt ein, wenn der Pflegebedürftige nur für eine kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen ist z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Pflegeperson ausfällt.

    Pflegehilfsmittel dienen zur Erleichterung der häuslichen Pflege, lindern die Beschwerden oder tragen dazu bei dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

    Umbaumaßnahmen in der Wohnung sollen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Umbaumaßnahmen können z.B. der Einbau eines Treppenlifts oder die Vergrößerung der Dusche sein.

    Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit um Dinge rund um die Pflege zu organisieren bzw. Pflege zu erbringen.

    Soziale Absicherung von Pflegepersonen dies umfasst u.a. die gesetzliche Unfallversicherung während der Pflegetätigkeit sowie bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege unmittelbar zusammenhängen, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung und eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung.

    Pflegekurse für Angehörige vermitteln Pflegepersonen Kenntnisse für eine eigenständige Durchführung der Pflege. 

    Ambulante Wohngemeinschaften, ermöglichen es Pflegebedürftigen möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu wohnen, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein. 

    Stationäre Pflege, ist die Versorgung und Betreuung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich, ist ggf. ein Umzug in eine stationäre Altenpflegeeinrichtung sinnvoll. 

    Die Höhe der Leistung ist auch vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig.

    Haben Sie Fragen zur Kombination von Leistungen, etc. lassen Sie sich hierzu gerne von unserem Pflegeberater vor Ort beraten.

Wo kann ich mehr erfahren?

Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie für eine persönliche Beratung gern Kontakt mit uns auf. Unsere Sozialstationen vor Ort stehen Ihnen dafür als Ansprechpartner zur Verfügung.

Auch unsere Zentrale unter der Rufnummer 0591/80033-0 verbindet Sie gern mit einem passenden Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort.