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Ambulante Pflege

Pflege und Alltagshilfen

Ansprechpartner

Sandra Brögber

Fachbereichlsleitung Pflege
0591 80033-1026

 

Pflege zu Hause ... mit Herz: Es gibt Umstände, in denen ist Hilfe zu Hause die erste Wahl. Ob durch einen Unfall, Krankheit, oder das Alter: Unsere Pflegekräfte sind mit Herz, Einfühlungsvermögen und Know-how für Sie und Ihre pflegenden Angehörigen da. Wir beraten Sie individuell in Sachen pflegerische und medizinische Versorgung und helfen Ihnen bei der Beantragung eines Pflegegrads. Freundliche und gut ausgebildete Fachkräfte kümmern sich um Sie - in Ihrem Zuhause, abgestimmt auf Ihre individuelle Situation.

Länger eigenständig leben

Unsere Pflegekräfte machen es sich zur Aufgabe, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Krankheit oder Alter so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank häuslicher Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden. Je nach Ihrem individuellen Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. Gerne beraten wir Sie persönlich.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die ein ärztliches Rezept zur häuslichen Pflegen haben
01 Deutsches Rotes Kreuz DRK, Einsatzbereiche / Aktivitaeten / Leistungen / Aufgaben, Sozialarbeit, Ambulante Pflege Hauspflege haeusliche Pflege, Strumpf, anziehen, Einmalhandschuhe, Betreuung Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 

Wo kann ich mehr erfahren?

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort - die Kontaktdaten finden Sie unten. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch Fragen zur Finanzierung. Sie erhalten ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret in Anspruch nehmen möchten.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, ist es möglich, das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung zu erhalten.

Weiterführende Informationen

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

Unsere Angebote und Leistungen in der ambulanten Pflege

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Augentropfen  verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung über PEG Sonde
  • Parenterale Ernährung über Port

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.774 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

  • aus dem Krankenhaus entlassen werden
  • aber noch nicht rehafähig sind
  • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

  • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
  • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.774 €
  • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI